Förderprogramme
Wir möchten eine Unterstützung sein und die wichtigsten Punkte möglicher Förderungen zusammenfassen.
Eine rechtssichere Beratung können und dürfen wir selbstverständlich nicht anbieten.
Wir verlinken immer zu den offiziellen Stellen, im Zweifel gilt die Angabe der offiziellen Stelle.
Sonderprogramm Gaststätten 2021-2023 (Hessen)
Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Deswegen unterstützt die Hessische Landesregierung Gaststätten im ländlichen Raum mit rund 10 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren (2021-2023).
Das Land Hessen beteiligt sich mit einer Förderquote von bis zu 45 Prozent bei einer Höchstfördersumme.
Das Sonderprogramm Gaststätten wird von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) angeboten und kann ausschließlich dort beantragt werden.

Fördersatz 45%
max. 200.000 €
15.000 € Mindestinvestition für
Investitionen & Anschaffungen
Aktuelle Förderaufrufe:
08.02.2023 bis 22.03.2023
01.06.2023 bis 12.07.2023
Was wird gefördert?
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Gaststättenbetriebe,
- die innerhalb der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ des Entwicklungsplanes für den ländlichen Raum 2014-2020 oder außerhalb dieser Gebietskulisse in Orts-/ Stadtteilen mit bis zu 3.000 Einwohnern /Einwohnerinnen liegen
- die Speisen und Getränke ausgeben
- die eine Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune vorlegen können
- deren fachliche und wirtschaftliche Tragfähigkeit an Hand eines Geschäftsplanes über einen 3jährigen Prognosezeitraum dokumentiert werden kann
- anteilig mit 45% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens 200.000 Euro verlorener Zuschuss; die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 15.000 Euro betragen.
- die mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben.
- deren Fördergegenstand zweckentsprechend verwendet wird und nach Abschlusszahlung nicht innerhalb des Zweckbindungszeitraumes von
- 15 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen
- 7 Jahren für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte veräußert oder nicht mehr dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet wird. Der Zweckbindungszeitraum wird im Zuwendungsbescheid festgelegt.
- Gaststättenbetriebe, die Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Kleinst- und Kleinunternehmen) sind.
- Pächterinnen und Pächter eines Gaststättenbetriebes sind zuwendungsberechtigt, sofern sie abweichend von VV Nr. 1.7.2 zu § 44 LHO im Besitz eines abgeschlossenen Nutzungsvertrages (z.B. Miet- oder Pachtvertrag) sind, der im Zeitpunkt der Antragstellung noch eine Laufzeit – abweichend von der Richtlinie – von mindestens 5 Jahren umfasst.
Wie sind die Konditionen?
- Mindestinvestition von 15.000 €
- Förderung 45% bis max. 200.000 € Zuschuss
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
- Unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt.
- bei Vorhaben mit mehr als 100.000 Euro Zuschuss ist bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen Nr. 3 der Allgemeinen Nebenbestimmungen (ANBest-P) zu § 44 LHO zu beachten. Es sind dann das hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz und der gemeinsame Runderlasses zum öffentlichen Auftragswesen (Vergabeerlass) bei der Vergabe und Abwicklung von Aufträgen zu beachten
Antragsstellung
- Bewilligungsstelle ist die WIBank, Gruppe Investive Programme
- Fragen können an die folgende Email-Adresse gerichtet werden SoproGastro@wibank.de
- Anträge konnten nur über das Online-Portal gestellt werden.